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Spenden und Zustiftungen

2007 ist das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" in  Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die steuerliche Absetzbarkeit  von Spenden und  Zustiftungen deutlich verbessert:

Spenden 

Spenden sind nunmehr bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte in einem  Jahr steuerlich absetzbar (statt bisher 5 bzw. 10 Prozent). Spenden, die in einem Jahr  wegen Überschreiten der Grenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte  steuerlich nicht berücksichtigt werden können, gehen nicht verloren, sondern können im  nächsten Jahr oder in den folgenden Jahren angerechnet werden.

Zustiftung

Besonders günstig sind die Änderungen für Stiftungen ausgefallen: Hier können über die  20%-Regelung hinaus bis zu 1 Mio. Euro (Ehepaare: 2 Mio. Euro) steuerlich geltend  gemacht werden – sofern es sich um eine Zustiftung  in das Vermögen einer Stiftung  handelt.

Sponsoring

Gerne können wir Ihnen Vorschläge zu einem Sponsoring-Konzept machen, wie Sie im  Rahmen Ihres Unternehmens öffentlichkeitswirksam die von Frau Else Berger mit dem  Vermögen ihres Mannes und Unternehmers Gustav Berger initiierten Ziele mit  verwirklichen können. Sofern Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Vorstand, Herrn StB/WP/RA Gerhard Reinert unter der Telefonnummer 07131/390 39-0.

Spendenkonto: Kreissparkasse Heilbronn Konto # 4867706 BLZ 620 500 00 IBAN:DE15620500000004867706 BIC:HEISDE66XXX
Am Jahresende erhalten Sie über die Höhe Ihrer Zuwendung eine  Spendenbescheinigung.




Fahrzeug von Gustav Berger