Spenden und Zustiftungen
2007 ist das "Gesetz zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen
Engagements" in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die
steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Zustiftungen
deutlich verbessert:
Spenden
Spenden sind nunmehr bis zu 20 Prozent des
Gesamtbetrages der Einkünfte
in einem Jahr steuerlich absetzbar (statt bisher 5 bzw. 10
Prozent). Spenden, die in einem Jahr wegen Überschreiten der
Grenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich
nicht berücksichtigt werden können, gehen nicht verloren, sondern
können im nächsten Jahr oder in den folgenden Jahren angerechnet
werden.
Zustiftung
Besonders günstig sind die Änderungen für Stiftungen
ausgefallen: Hier
können über die 20%-Regelung hinaus bis zu 1 Mio. Euro (Ehepaare:
2 Mio. Euro) steuerlich geltend gemacht werden – sofern es sich
um eine Zustiftung in das Vermögen einer Stiftung handelt.
Sponsoring
Gerne können wir Ihnen Vorschläge zu einem
Sponsoring-Konzept machen,
wie Sie im Rahmen Ihres Unternehmens öffentlichkeitswirksam die
von Frau Else Berger mit dem Vermögen ihres Mannes und
Unternehmers Gustav Berger initiierten Ziele mit verwirklichen
können. Sofern Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte
an unseren Vorstand,
Herrn StB/WP/RA Gerhard Reinert unter der Telefonnummer
07131/390 39-0.
Spendenkonto: Kreissparkasse Heilbronn Konto # 4867706 BLZ 620 500 00 IBAN:DE15620500000004867706 BIC:HEISDE66XXX
Am Jahresende erhalten Sie über die Höhe Ihrer Zuwendung eine
Spendenbescheinigung. |