Ausschreibung und Förderbedingungen
Der
Verwaltungsrat entscheidet regelmäßig über Ausschreibungen der
Gustav-Berger-Stiftung. Regulär werden je nach Entwicklung der
Stiftungserträge Stipendien für begabte Studierende und für
solche Studierende ausgeschrieben,
die ein Auslandssemester oder
-praktikum antreten. Die Höhe richtet sich i.a. nach den
Einkommensverhältnissen bzw. den persönlichen Randbedingungen und
ist nach oben begrenzt. Die Ausschreibung erfolgt über die Dozenten der HHN, nur diese sind vorschlagsberechtigt, Direktbewerbungen sind nicht möglich. Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren, wenden Sie sich bitte an eine(n) Dozenten/in Ihres Vertrauens.
Auslandsstipendien
Die Auslandsstipendien werden nach Prüfung
durch eine Jury vom
International Office der Hochschule Heilbronn in einem Vergabeverfahren für sämtliche
Stiftungsstipendien vergeben.
Informationen erteilt das International Office der Hochschule Heilbronn.
siehe auch:
http://www.hs-heilbronn.de und https://www.hs-heilbronn.de/de/finanzierung-auslandsaufenthalte
Begabtenstipendien
Hier sind die Förderbedingungen
stichwortartig
zusammengefasst:
Dauer der Förderung: |
max. 2 Jahre, bis zum Beginn der
Bachelor- bzw. Master-Arbeit, die
praktischen Studiensemester sind ausgenommen, |
Förderbetrag: |
Die maximale Höhe wird pro
Ausschreibung festgesetzt,
monatliche Zahlung als nicht rückzahlbares Stipendium, Höhe abhängig
von den persönlichen Verhältnissen des Stipendiaten, |
Beginn der Förderung: |
Nach bestandener Bachelorvorprüfung oder zu Beginn des Masterstudiums (konsekutiv, Vollzeit) |
Fördervoraussetzungen: |
Weit überdurchschnittliche
Studienleistungen,
nachgewiesen durch das Ergebnis des Grundstudiums, Sozialkompetenz,
Bedürftigkeit. |
Eine
Überprüfung des
Studienfortschritts erfolgt nach jedem Semester
(Bericht des Stipendiaten, Leistungsnachweise). Am Ende des
Förderzeitraums ist ein Bericht abzugeben.
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Vorschlag: |
Begründete Empfehlung durch einen
Hochschullehrer /
eine Hochschullehrerin bei der Stipendienstelle der Hochschule Heilbronn, |
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Auswahl: |
Der Stiftungsrat unter Ausschluss
des Rechtweges. |
Unterlagen: |
Begründeter formloser Vorschlag mit
Gutachten eines
Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin, Lebenslauf, Zwischenzeugnis,
Motivationsschreiben, Nachweis der Fördervoraussetzungen. |
Die
vollständigen Unterlagen sind über den Hochschullehrer (bevorzugt
elektronisch) bis zum jeweiligen Stichtag einzureichen bei der Stipendienstelle der Hochschule Heilbronn.
Nach einer Vorauswahl
aufgrund der Aktenlage werden die Bewerber zu
einem persönlichen Gespräch mit dem Verwaltungsrat geladen, der
abschließend entscheidet.
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