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Ausschreibung und Förderbedingungen

Der Verwaltungsrat entscheidet regelmäßig über Ausschreibungen der Gustav-Berger-Stiftung.  Regulär werden je nach Entwicklung der Stiftungserträge Stipendien für begabte Studierende und für solche Studierende ausgeschrieben, die ein Auslandssemester oder -praktikum antreten. Die Höhe richtet sich i.a. nach den Einkommensverhältnissen bzw. den persönlichen Randbedingungen und ist nach oben begrenzt. Die Ausschreibung erfolgt über die Dozenten der HHN, nur diese sind vorschlagsberechtigt, Direktbewerbungen sind nicht möglich. Wenn Sie sich für ein Stipendium interessieren, wenden Sie sich bitte an eine(n) Dozenten/in Ihres Vertrauens.

Auslandsstipendien

Die Auslandsstipendien werden nach Prüfung durch eine Jury vom International Office der Hochschule Heilbronn in einem Vergabeverfahren für sämtliche Stiftungsstipendien vergeben.
Informationen erteilt das International Office der Hochschule Heilbronn.

siehe auch: http://www.hs-heilbronn.de
und
https://www.hs-heilbronn.de/de/finanzierung-auslandsaufenthalte

Begabtenstipendien

Hier sind die Förderbedingungen stichwortartig zusammengefasst:


Dauer der Förderung: max. 2 Jahre, bis zum Beginn der Bachelor- bzw. Master-Arbeit, die praktischen Studiensemester sind ausgenommen,
Förderbetrag: Die maximale Höhe wird pro Ausschreibung festgesetzt, monatliche Zahlung als nicht rückzahlbares Stipendium, Höhe abhängig von den persönlichen Verhältnissen des Stipendiaten,
Beginn der Förderung: Nach bestandener Bachelorvorprüfung oder zu Beginn des Masterstudiums (konsekutiv, Vollzeit)
Fördervoraussetzungen: Weit überdurchschnittliche Studienleistungen, nachgewiesen durch das Ergebnis des Grundstudiums, Sozialkompetenz, Bedürftigkeit.
Eine Überprüfung des Studienfortschritts erfolgt nach jedem Semester (Bericht des Stipendiaten, Leistungsnachweise). Am Ende des Förderzeitraums ist ein Bericht abzugeben.
Vorschlag: Begründete Empfehlung durch einen Hochschullehrer / eine Hochschullehrerin bei der Stipendienstelle der Hochschule Heilbronn,
Auswahl: Der Stiftungsrat unter Ausschluss des Rechtweges.
Unterlagen: Begründeter formloser Vorschlag mit Gutachten eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin, Lebenslauf, Zwischenzeugnis, Motivationsschreiben, Nachweis der Fördervoraussetzungen.

Die vollständigen Unterlagen sind über den Hochschullehrer (bevorzugt elektronisch) bis zum  jeweiligen Stichtag einzureichen bei der Stipendienstelle der Hochschule Heilbronn. Nach einer Vorauswahl aufgrund der Aktenlage werden die Bewerber zu einem persönlichen  Gespräch mit dem Verwaltungsrat geladen, der abschließend entscheidet.




Fahrzeug von Gustav Berger