Geschichte und Stiftungszweck
Mit dem Tod von Frau Else Berger am 15. März
1987 wurde die
Gustav-Berger-Stiftung gegründet. Das Regierungspräsidium
Stuttgart hat am 22. Mai 1987 den Genehmigungsvermerk
erteilt. (s. Stiftungsverzeichnis Stuttgart)
Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige
Zwecke, wobei der Hauptzweck die Förderung besonders fähiger und
begabter Studenten der Hochschule Heilbronn ist.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch
- Gewährung von Stipendien für besonders
fähige und begabte
Studenten der Hochschule Heilbronn, die selbst oder deren
unterhaltsverpflichtete Personen nicht in der Lage sind, für die
Kosten des Studiums aufzukommen;
- Beihilfe für Fortbildungslehrgänge,
Studienaufenthalte an
anderen Universitäten oder Fachhochschulen und Praxissemester im
Ausland;
- weitere Maßnahmen, die der
Stiftungsvorstand zur Verwirklichung des Stiftungszwecks für
geeignet hält.
Weiterhin verfolgt die Stiftung als Nebenzweck die Förderung von neuen
/ innovativen Studiengängen an der Hochschule Heilbronn durch
Gewährung von Beihilfen zur Finanzierung einer Professur, soweit
dadurch der Hauptzweck der Stiftung nicht gefährdet ist.
Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen besteht aus dem gesamten
Nachlass von Frau Else
Berger. Das Stiftungsvermögen ist in seinem gesamten Bestand
ungeschmälert zu erhalten. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks
stehen ausschließlich die Vermögenserträge sowie etwaige
Zuwendungen zur Verfügung, soweit diese nicht zur Vermehrung des
Stiftungsvermögens bestimmt sind.
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