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Geschichte und Stiftungszweck

Mit dem Tod von Frau Else Berger am 15. März 1987 wurde die  Gustav-Berger-Stiftung  gegründet. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 22. Mai 1987 den  Genehmigungsvermerk  erteilt. (s. Stiftungsverzeichnis Stuttgart)

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, wobei der Hauptzweck  die Förderung besonders fähiger und begabter Studenten der Hochschule Heilbronn ist.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch

  1. Gewährung von Stipendien für besonders fähige und begabte Studenten der  Hochschule Heilbronn, die selbst oder deren unterhaltsverpflichtete Personen nicht  in der Lage sind, für die Kosten des  Studiums aufzukommen;
  2. Beihilfe für Fortbildungslehrgänge, Studienaufenthalte an anderen Universitäten  oder Fachhochschulen und Praxissemester im Ausland;
  3. weitere Maßnahmen, die der Stiftungsvorstand zur Verwirklichung des  Stiftungszwecks für geeignet hält.

Weiterhin verfolgt die Stiftung als Nebenzweck die Förderung von neuen / innovativen  Studiengängen an der Hochschule Heilbronn durch Gewährung von Beihilfen zur Finanzierung einer  Professur, soweit dadurch der  Hauptzweck der Stiftung nicht gefährdet ist.

Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen besteht aus dem gesamten Nachlass von Frau Else Berger. Das  Stiftungsvermögen ist in seinem gesamten Bestand ungeschmälert zu erhalten. Zur Erfüllung des  Stiftungszwecks stehen  ausschließlich die Vermögenserträge sowie etwaige Zuwendungen zur  Verfügung, soweit diese nicht zur Vermehrung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.




Fahrzeug von Gustav Berger