Spenden und Zustiftungen
Den Stiftungszweck unterstützen
Spendenkonto:
Kreissparkasse Heilbronn
IBAN:
DE15620500000004867706 BIC:HEISDE66XXX
Am Jahresende erhalten Sie über die Höhe Ihrer Zuwendung eine Spendenbescheinigung.
2007 ist das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Zustiftungen deutlich verbessert:
Spenden
Spenden sind nunmehr bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte in einem Jahr steuerlich absetzbar (statt bisher 5 bzw. 10 Prozent). Spenden, die in einem Jahr wegen Überschreiten der Grenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich nicht berücksichtigt werden können, gehen nicht verloren, sondern können im nächsten Jahr oder in den folgenden Jahren angerechnet werden.
Zustiftung
Besonders günstig sind die Änderungen für Stiftungen ausgefallen: Hier können über die 20%-Regelung hinaus bis zu 1 Mio. Euro (Ehepaare: 2 Mio. Euro) steuerlich geltend gemacht werden – sofern es sich um eine Zustiftung in das Vermögen einer Stiftung handelt.
Sponsoring
Gerne können wir Ihnen Vorschläge zu einem Sponsoring-Konzept machen, wie Sie im Rahmen Ihres Unternehmens öffentlichkeitswirksam die von Frau Else Berger mit dem Vermögen ihres Mannes und Unternehmers Gustav Berger initiierten Ziele mit verwirklichen können. Sofern Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Vorstand, Herrn StB/WP/RA Gerhard Reinert unter der Telefonnummer 07131/390 39-0.


