
Geschichte und Stiftungszweck

Mit dem Tod von Frau Else Berger am 15. März 1987 wurde die Gustav-Berger-Stiftung gegründet. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 22. Mai 1987 den Genehmigungsvermerk erteilt.
(siehe Stiftungsverzeichnis Stuttgart)
Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, wobei der Hauptzweck die Förderung besonders fähiger und begabter Studenten der Hochschule Heilbronn ist.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch
- Gewährung von Stipendien für besonders fähige und begabte Studenten der Hochschule Heilbronn, die selbst oder deren unterhaltsverpflichtete Personen nicht in der Lage sind, für die Kosten des Studiums aufzukommen;
- Beihilfe für Fortbildungslehrgänge, Studienaufenthalte an anderen Universitäten oder Fachhochschulen und Praxissemester im Ausland;
- weitere Maßnahmen, die der Stiftungsvorstand zur Verwirklichung des Stiftungszwecks für geeignet hält.
Weiterhin verfolgt die Stiftung als Nebenzweck die Förderung von neuen / innovativen Studiengängen an der Hochschule Heilbronn durch Gewährung von Beihilfen zur Finanzierung einer Professur, soweit dadurch der Hauptzweck der Stiftung nicht gefährdet ist.
Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen besteht aus dem gesamten Nachlass von Frau Else Berger. Das Stiftungsvermögen ist in seinem gesamten Bestand ungeschmälert zu erhalten. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks stehen ausschließlich die Vermögenserträge sowie etwaige Zuwendungen zur Verfügung, soweit diese nicht zur Vermehrung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.

